Ab 1.7.2014 kommt die Warnwestenpflicht
Erstellt von Sven Holzhauer am 12. Juni 2014, 16:11 Uhr
Einen Monat vor dem Sommerferienbeginn kommt das neue Warnwestengesetz. Wir erklären Ihnen, was Sie jetzt beachten müssen
Ab dem 1. Juli 2014 tritt die neue Warnwestenpflicht in Kraft. Ab diesem Tag müssen alle Autos, oder auch Busse eine Warnweste mitführen. Mit diesem neuen Gesetz können nun auch Verstoße geahndet werden, sagt Felix Höpfl, Ausbildungsleiter bei den Maltesern zu tz: „Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.“
Die Höhe des Bußgeldes ist bei uns allerdings noch sehr gering. Gerade einmal 15 Euromuss ein Autofahrer beim Vergehen dieses Gesetzes zahlen. In Italien kommt einem der Verstoß schon deutlich teurer. Dort kostet das Nichtmitführen der Warnweste 33 Euro. Das hängt aber auch davon ab, ob der Fahrer im Auto sitzt, oder nicht. Eine Warnweste kostet dagegen nur ein paar wenige Euro. Und diese kann auch Leben retten.
Vorsicht beim Einkauf
Aber Vorsicht beim Einkauf: Denn nicht alle Warnwesten entsprechen der gültigen Norm. So sollten Sie darauf achten, ob sich der entsprechende Vermerk ,,Nach DIN EN 471“ oder auch „Nach DIN EN ISO 20471:2013“ auf den Warnwesten befindet. Die Farbe ist in diesem Fall aber egal. Ob gelb, orange oder rot. Alle Farben sind möglich.
Wenn man des Öfteren Leute im Auto mitnimmt, lohnt sich der Kauf von mehreren Warnwesten, da jeder Mitfahrer, welcher im Falle eines Unfalles oder einer Panne das Auto verlässt, muss nun auch eine Warnweste tragen.