Autokaufvertrag
Wissenswertes für mehr Sicherheit
Wie bei allen finanziellen Geschäften gibt es auch bei einem Autokauf gewisse Risiken, vor denen man sich schützen sollte. Ein rechtlich einwandfreier, weil geprüfter Kaufvertrag ist die sicherste Methode bei einem Wechsel des Eigentümers. Sowohl Verkäufer als auch der neue Besitzer des Fahrzeugs sind damit rechtlich abgesichert. Es müssen einige Inhalte in diesem Vertrag schriftlich festgehalten werden, damit dieser rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden ist.
Die richtigen Personalien
Inhalt eines jeden Kaufvertrages muss zunächst die aktuelle Anschrift sein – von beiden Geschäftsparteien. Für die Überprüfung der Richtigkeit der Daten sollten diese direkt vom amtlichen Personalausweis abgeschrieben werden. Dabei kann man auch die Unterschrift ansehen und die Ausweisnummer auf dem Vertrag notieren. Ist einer der Kaufparteien minderjährig, ist zwingend die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig – ansonsten ist der Vertrag nichtig. Unterschrieben werden kann der Kaufvertrag umgehend. Der Empfang des Wagens und der nötigen Papiere sollte erst nach der Schlüsselübergabe erfolgen – zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die eventuelle Garantie.
Über das Fahrzeug
Das zum Verkauf stehende Auto muss im Kaufvertrag eindeutig beschrieben werden. Für eine einwandfreie Identifikation des Fahrzeugs sollten neben dem Hersteller und Fahrzeugtyp auf jeden Fall die Fahrgestellnummer und die Fahrzeugbriefnummer notiert werden. Die tatsächliche Kilometerlaufleistung; der Tag der Erstzulassung und der nächste Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.
Bei Gebrauchtwagen sind weitere Angaben notwendig, die vom Verkäufer zwingend wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Er muss im Vertrag angeben, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt – die eventuellen Schäden sollten genaustens beschrieben werden. Wurden größere Teile ausgetauscht, beispielsweise der Motor, die Kupplung oder das Getriebe, sollte das ebenfalls im Kaufvertrag notiert werden.
Weiter Angaben
Fehlen darf natürlich nicht der Preis, für den der Wagen den Besitzer wechselt. Die Zahlungsmodalitäten – Barzahlung; Ratenzahlung; Kredit; mögliche Anzahlungen – sollten schriftlich fixiert werden, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten zwischen den Geschäftsparteien kommt. Als Käufer bekommt man stets das Original des Kaufvertrages, keine Kopie oder einen Durchschlag. Vorsicht bei Formulierungen wie „Bastlerauto“, in diesem Fall kann der Verkäufer auch ein fahruntüchtiges Auto verkaufen. Für verschwiegene Mängel ist er nach Übergabe nicht haftbar zu machen.